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Die Musikbremse

Autorenbild: LeeloopLeeloop

Aktualisiert: 25. Okt. 2019

Für eine vielfältige und musikalisch spannende Radiolandschaft Schweiz und auch mehr Airplay für Schweizer Künstler und Kultur ist es sicher gut, wenn zwischen den Verantwortlichen für Kulturförderung am Radio, für Konzessionsfreigaben (= Sendeerlaubnis) und für Künstlerentschädigungen (= Künstlermotivation) eine rege Kommunikation stattfindet.

Sehen wir uns das einmal genauer an:

• Das BAKOM, welches die Sendeinfrastruktur bietet und die Frequenzen verteilt, gehört zum Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK), geführt von Bundesrätin Doris Leuthard. Der Hauptsitz ist in Biel. • Das BAK mit Verwaltungssitz in Bern, welches um die Kulturförderung bemüht ist, gehört zum Eidgenössischen Departement des Innern (EDI), dort ist Bundesrat Alain Berset Vorsteher. • Die Suisa, welche die Tantiemen eintreibt und an Künstler ausbezahlt, hat ihren Sitz in Zürich und unterliegt der Aufsicht des Instituts für geistiges Eigentum (IGE) in Bern, welches wiederum zum Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement gehört, mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga an der Spitze.

So. Drei Ämter, drei Orte, drei Departemente, drei Chefs. Jeder kann nun selbst abschätzen, wie rege die Kommunikation hier stattfindet.




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